Unter § 1 (2) Ziff. 3 wurde ein Passus aufgenommen, der ehrenamtliche Mitarbeiter*innen bei der Freistellung berücksichtig, die ihre Schulung zum Erwerb der Juleica
zwar beginnen konnten, jedoch aufgrund der Corona-Pandemie nicht abschließen konnten. Diese Regel ist befristet bis einschließlich 13.08.2022.Die Freistellungsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt –GVOBl. Ausgabe Nr. 9 vom 10.06.2021 veröffentlicht.
Die Verordnung ist einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft getreten.Antragsvordrucke sind in Arbeit, jedoch noch nicht fertiggestellt. Ob eine Antragstellung in digitaler Form möglich gemacht werden kann, wird noch geklärt. Für Fragen zur neuen Freistellungsverordnung stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Steffen
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Jugend, Familie und Senioren
des Landes Schleswig-Holstein
FB Jugendpolitik, Jugendarbeit u. –förderung,
Kinder- und Jugendschutz
VIII 326
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel